Am 01.01.2009 ist die Verpackungsordnung in ihrer neuen Fassung in Kraft getreten.
Dadurch enstehen (Versand-) Händlern hohe Kosten sowie ein unnützer Mehraufwand.
Der Recyclinggedanke wird ins Absurde geführt, denn gebrauchte & schon mehrmals verwendete Kartons sollen unter bestimmten Umständen nicht mehr verwendet werden dürfen! Die LAGA (das ist die "Bund/Länder/Arbeitsgemeinschaft Abfall")hat beschlossen, dass ""dass Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb) nicht Serviceverpackungen (so nannte man bisher Versandkartons) sondern Verkaufsverpackungen sind."
Toller Trick; da "tauft" man mal eben den Namen eines Versandkartons um und schon kann man von zig Tausenden Versandhändlern Geld verlangen...
Und damit nicht alle "recyceln" (man könnte ja gebrauchte Kartons aufheben & wiederverwenden; aber dann entgeht ja einem Lizenzpartner die Lizenzgebühr, oder?); da hat sich die LAGA das hier ausgedacht:
Zur Lizenzierungspflicht beim Einsatz von gebrauchten Verpackungen
Auch bei einem Einsatz von gebrauchten Verpackungen, z. B. von gebrauchten Kartons als Versandmaterial im Versand- und Internethandel, können die Voraussetzungen für eine Lizenzierungspflicht dieser Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VerpackV (neu) vorliegen. Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System nach § 6 Abs. 3 VerpackV lizenziert wurden und sie noch nicht von einem dualen System erfasst wurden. Die Darlegungslast liegt dabei bei derjenigen Person, die die mit Ware befüllte gebrauchte Verkaufsverpackung in Verkehr bringt.
Die ganze Sondersitzung kann man hier nachlesen!