Deckungskauf als Nebenforderung geltend machen

pyrokokkus (127 )     0 x Gut!   25.08.2009 11:37   118 von 124

@

Nennt sich auch Deckungskauf - es kann nicht schaden, die Nebenforderung im Mahnbescheid auch so zu nennen. 

--------

Quelle: 

www.community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=295855