Hallo Walter,
kannst Du hier im Forum alles nachlesen.
Aber nochmal ganz kurz:
1. schriftlich eine letzte Frist zur Lieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises setzen, 14 Tage Frist gelten als ausreichend. Sachverhalt genau beschreibben, Rückzahlungskonto nennen.
2. wenn's nichts hilft kommt der Mahnbescheid drann, dauert wieder 14 Tage und als letztes
3. kommt die Zwangsvollstreckung.
Bei mir ist es jetzt in der letzten Phase. Am 15.09.09 ist der Zwangsvollstreckungsauftrag an das Amtsgericht Kempten rausgegangen.
In dem ZVA wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, den fälligen Betrag inclusive Kosten (aus 249,-- sind jetzt 336.-- geworden) einzuziehen ODER die Abgabe der eidesstattliche Versicherung zu betreiben.
Das ist schon heftig, aber bei der Art und Weise wie er mit uns umgeht, angemessen. Jedes vernünftige Vorgehen hätte geholfen, das zu vermeiden.
Für den interessierten, hier der Textauszug:
Für den Fall der fruchtlosen Pfändung oder bei Vorliegen einer anderen Voraussetzung des §807 Abs. 1 ZPO wird beantragt, kurzfristig einen Termin gemäß §§ 807 Abs. 1 ZPO zur Abgabe eines Vermögenverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners zu bestimmen.
Der Antrag wird auch für den Fall gestellt, dass gegen den Schuldner bereits Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet ist.
O.K, Aicher hat es in der Hand gehabt, das anders zu regeln. Jetzt will ich mal sehen, wie es weiter geht.
hansi99
kannst Du hier im Forum alles nachlesen.
Aber nochmal ganz kurz:
1. schriftlich eine letzte Frist zur Lieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises setzen, 14 Tage Frist gelten als ausreichend. Sachverhalt genau beschreibben, Rückzahlungskonto nennen.
2. wenn's nichts hilft kommt der Mahnbescheid drann, dauert wieder 14 Tage und als letztes
3. kommt die Zwangsvollstreckung.
Bei mir ist es jetzt in der letzten Phase. Am 15.09.09 ist der Zwangsvollstreckungsauftrag an das Amtsgericht Kempten rausgegangen.
In dem ZVA wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, den fälligen Betrag inclusive Kosten (aus 249,-- sind jetzt 336.-- geworden) einzuziehen ODER die Abgabe der eidesstattliche Versicherung zu betreiben.
Das ist schon heftig, aber bei der Art und Weise wie er mit uns umgeht, angemessen. Jedes vernünftige Vorgehen hätte geholfen, das zu vermeiden.
Für den interessierten, hier der Textauszug:
Für den Fall der fruchtlosen Pfändung oder bei Vorliegen einer anderen Voraussetzung des §807 Abs. 1 ZPO wird beantragt, kurzfristig einen Termin gemäß §§ 807 Abs. 1 ZPO zur Abgabe eines Vermögenverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners zu bestimmen.
Der Antrag wird auch für den Fall gestellt, dass gegen den Schuldner bereits Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet ist.
O.K, Aicher hat es in der Hand gehabt, das anders zu regeln. Jetzt will ich mal sehen, wie es weiter geht.
hansi99